Urteil: Glyphosat-Mixtur kein Geheimnis mehr

Bisher verweigerten die Behörden Informationen über die Glyphosat-Mixtur, sie sei Geheimnis des Herstellers. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Urteil vom 23.November 2016): Umweltschutzorganisationen haben grundsätzlich das Recht auf Informationen über die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt. Mit Verweis auf Betriebsgeheimnisse des Herstellers können die Behörden die Auskunft nicht verweigern. Die EU-Richtlinie sei weitreichender zu verstehen als die Behörden es bislang taten.

Das Urteil im Detail

Grund war eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mehrerer Umweltschutzorganisationen im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat – einen für Bienen gefährlichen Stoff. Die Kläger berufen sich auf eine EU-Richtlinie zu Umweltangelegenheiten und die darin genannten Informationen über Emissionen in die Umwelt.

Das Gericht entschied nun, dass sich die Richtlinie nicht auf Emission von Kraftwerken oder Industrieanlagen beschränke, sondern umfasse auch “das Freisetzen von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden” und von deren Auswirkungen auf die Umwelt. Eine gegenteilige Auslegung der Richtlinie verstoße gegen “das Ziel einer möglichst umfassenden Verbreitung von Umweltinformationen”.

Außerdem stellte der Gerichtshof klar, dass der Begriff “Emissionen in die Umwelt” nicht nur Angaben über die Art, Menge, Zusammensetzung, Zeitpunkt und Ort der Emission umfasst. Die Öffentlichkeit muss anhand der Informationen nachprüfen können,  ob die Bewertungen der Zulassungsbehörden zu den langfristigen Umweltfolgen auch zutreffend sind. Dafür seien auch die Studien der Hersteller zu den Giftstoffen und deren Rückstände in der Umwelt bedeutend. Ein Verweis auf die Betriebsgeheimnisse seitens der Behörden ist unzulässig.

Ein großer Sieg für den Umwelt- und Verbraucherschutz!

Glyphosat Mixtur öffentlich

Glyphosat in der Imkerei

Auch für uns Imker*innen ist der Umgang mit Glyphosat wichtig. Zwar wirkt das Totalherbizid nicht direkt gegen Bienen, auch ist es für Insekten (anders als für Säugetiere) nicht vermutlich krebserregend, doch auch Honigbienen nehmen Schadstoffe über den Nektar auf und lagern ihn im Honig ein. Zwar achten wir in der Bioimkerei bei der Auswahl unserer Standorte ganz besonders darauf, konventionell bewirtschaftete Flächen zu meiden, können aber nicht immer kontrollieren, wohin unsere Bienen tatsächlich fliegen.

Vor allem für die wildlebenden Artgenossen der Honigbiene ist Glyphosat tödlich: Indem das Herbizid sich massiv auf die Artenvielfalt in unserer Landwirtschaft auswirkt, werden die Lebensräume von Wildbienen zunehmend verringert. Dazu haben wir in einem Blogartikel hier auf der Seite Stellung bezogen.

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